Lieferantenwechsel ohne Komplikationen möglich

Ein Lieferantenwechsel ist auf Wunsch möglich

In den Versorgungsobjekten, in denen wir ein Blockheiz­kraftwerk (BHKW) betreiben, liefern wir zunächst den erzeugten Strom an die Nutzer. Der Betrieb unserer BHKW erfolgt in so genannten Kundenanlagen. Diese sind gesetzlich in § 3 Nr. 24 a/b des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt und geschützt. Der Gesetzgeber will mit dieser Konstruktion innovative, dezentrale und ökologisch sinnvolle Versorgungslösungen legitimieren. Kundenanlagen sind unabhängig vom öffentlichen Netz, wenngleich sie an dieses angeschlossen sind.

Möchte ein Letztverbraucher innerhalb einer solchen Kundenanlage seinen Strom nicht vom BHKW-Betreiber (Kundenanlagenbetreiber) beziehen sondern von einem Dritten (Drittstromlieferant), so ist dies von unserer Seite diskriminierungsfrei möglich. Allerdings sind die Prozesse des Lieferantenwechsels nicht vergleichbar mit denen unter den öffentlichen Netzbetreibern

Daher ist eine Abwicklung stets gemeinsam mit uns vorzunehmen, da für von Drittlieferanten stromversorgte Letztverbraucher innerhalb von Kundenanlagen u.a. virtuelle Zählpunkte angelegt werden müssen. Eine bloße Anmeldung über den gewünschten, neuen Stromlieferanten funktioniert in der Regel nicht, da beim öffentlichen Netzbetreiber die Letztverbraucher innerhalb einer Kundenanlage nicht registriert sind.

Bei Bedarf helfen wir Ihnen gerne weiter.

Sprechen Sie uns an. Obwohl ein Wechsel zu einem anderen Stromanbieter möglich ist, bleiben 99 % unserer Kunden unseren Tarifen UNO und DUO treu. Lediglich 1 % der Kunden wird von einem Drittlieferanten versorgt. Das spricht für ein Höchstmaß an Kundenzufriedenheit.

Zufriedene Kunden stehen bei uns an erster Stelle