Online-Services
Von Anmeldung bis Zählerstand – unser digitaler Support
Anmeldung Abnahmestelle
Ihre übermittelten Daten werden sicher in unserer Kundenakte gespeichert. Fragen beantworten wir gerne unter unserer zentralen Rufnummer 05424 2188-40.
Abmeldung Abnahmestelle
Wir archivieren Ihre eingereichten Daten vertraulich in unserer Kundenakte. Für alle Ihre Anfragen steht Ihnen unsere zentrale Telefonnummer 05424 2188-40 zur Verfügung.
Bankeinzug
Komfort und Kontrolle mit bequemem Bankeinzug
Erteilen Sie uns mit wenigen Klicks eine Bankeinzugsermächtigung, sodass Ihre Zahlungen pünktlich von Ihrem Konto abgebucht werden können. Unser automatisiertes Verfahren sorgt für eine zuverlässige Überwachung anstehender Zahlungstermine und erleichtert Ihnen somit den Zahlungsprozess. Sie behalten stets die Kontrolle und können die Ermächtigung jederzeit rückgängig machen.
Hinweise:
- Die Mandatsreferenznummer wird separat mitgeteilt bzw. entspricht der Kundennummer des Zahlungspflichtigen.
- Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers: DE73ZZZ00000147841
- Ihre übermittelten Daten werden vertraulich in unserer Kundenakte gespeichert!
- Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere zentrale Rufnummer 05424 2188-40.
- Bei nicht ausreichender Deckung des angegebenen Kontos ist das einlösende Kreditinstitut nicht zur Ausführung verpflichtet.
Zählerstand melden
Verbrauchsdaten übermitteln – digital und direkt
Teilen Sie uns Ihre Zählerstande der OVE-Messeinrichtungen für Strom, Wärme und Kaltwasser samt Ablesedatum bequem online mit. Für jegliche Rückfragen erreichen Sie unseren Kundenservice jederzeit unter der Telefonnummer 05424 2188-0.
Lieferantenwechsel
Flexible Stromversorgung – perfekt für jeden Bedarf
99 % unserer Kunden schätzen die Zuverlässigkeit und Vorteile unserer Tarifmodelle UNO und DUO, was eine hohe Kundenzufriedenheit widerspiegelt. Sollten Sie dennoch zu einem Drittanbieter wechseln wollen, so stoßen wir für Sie die notwendigen Marktprozesse für den Lieferantenwechsel innerhalb einer Kundenanlage an.
Stromtarife
Stromtarife für clevere Verbraucher
Profitieren Sie von individuellen Stromtarifen, die unterhalb der Standardtarife örtlicher und regionaler Stromversorger liegen. Als Stromkunde können Sie den Tarif frei wählen, der zu Ihrem Verbrauch passt – unsere Kundenbetreuerinnen beraten Sie hierzu gerne. Der nachhaltige Strommix, den Sie beziehen, wird in Ihren Abrechnungen transparent dargestellt.
Stromtarife: Allgemeine Informationen
Tarif UNO: Eintarif – ohne Unterscheidung von Tag- und Nachtzeiten (gleichbleibender Tarif)
Tarif DUO: Zweitarif – mit Unterscheidung von Tag- und Nachtzeiten
Tag = HT 8–18 Uhr
- Bei BHKW-Stromversorgung: teurere Tarifzeit
- Bei PV-Stromversorgung: günstigere Tarifzeit
Nacht = NT 18–8 Uhr
- Bei BHKW-Stromversorgung: günstigere Tarifzeit
- Bei PV-Stromversorgung: teurere Tarifzeit
Unsere Kundenbetreuung unterstützt Sie gerne bei der Wahl des für Sie passenden Stromtarifs.
Stromtarifauskunft für OVE-Kunden
Die Tarifauskunft informiert über den in Ihrem Objekt geltenden aktuellen und vorherigen Stromtarif. Sie benötigen hierfür die Objektnummer sowie das Kennwort. Beide Daten können Sie Ihrem Auftrag zur Stromlieferung entnehmen.
AGB/AVB
Allgemeine und Besondere Bedingungen, weitere Verordnungen
AuBB 2018
Allgemeine und Besondere Bedingungen / Anlage zum OVE-Energiedienstlei stungsvertrag
StromGVV – Stromgrundversorgungsverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushalten und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz
AVBFernwärmeV
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme
HeizkostenV – Verordnung über Heizkostenabrechnung
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten
NAV – Niederspannungsanschlussverordnung
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Veröffentlichungspflichten
Hinweise für Beanstandungen von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung oder weiteren Dienstleistungen unseres Unternehmens richten Sie bitte zunächst direkt an unsere Kundenbetreuung:
OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energieeinsatz GmbH & Co. KG
Am Pagenkamp 11-15
49214 Bad Rothenfelde
Für Beschwerden betreffend die Stromlieferung
Tel.: 05424 21880-40
strom@ove.de
Für Beschwerden betreffend die Wärmelieferung
Tel.: 05424 2188-140
waerme@ove.de
Für alle weiteren Beschwerden
Tel.: 05424 2188-0
ove@ove.de
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann abhängig von der vertraglich geschuldeten Leistung sowie unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei einer der untenstehenden Schlichtungsstellen beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die oben genannte Kundenbetreuung unseres Unternehmens kontaktiert wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Zuständige Schlichtungsstelle für Verbraucherverträge im Bereich Stromlieferung:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Tel.: 030 27 57 240-0
Fax: 030 27 57 240-69
info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Auch der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für den Bereich Elektrizität zur Verfügung. Diese sind abrufbar unter:
Bundesnetzagentur – Verbraucherservice Energie
Postfach 8001
53105 Bonn
Tel.: 0228 14 15 16
Fax: 030 22480-323
verbraucherservice-energie@bnetza.de
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Verbraucherservice/start.html
Zuständige Schlichtungsstelle für alle weiteren Verbraucherverträge (außer Stromlieferung):
Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Tel.: 07851 795 79 40
Fax: 07851 795 79 41
mail@universalschlichtungsstelle.de
www.universalschlichtungsstelle.de
ISO 50001 Zertifikat
DIN EN ISO 50001 für die Tätigkeit „Energiecontracting zur Betreibung von Heizzentralen und BKHWs zur Wärme- und Stromerzeugung“
Stromherkunft
Stromkennzeichnung sowie Umweltbelastung aus der Stromerzeugung für 2023 gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. d. F. vom 21.12.2020 i. V. m. § 78 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) i. d. F. vom 08.08.2020:
Informationspflichten gemäß § 77 Abs. 1 Nr. 1 und EEG
Letztverbraucherabsatz 2021
- Übertragungsnetzbetreiber: EEG-umlagepflichtiger Letztverbraucherabsatz 2021 (volle Umlage) in kWh
- Amprion GmbH: 7.627.330
- TenneT TSO GmbH: 4.118.318
- Transnet BW GmbH: 2.675.231
- 50Hertz Transmission GmbH: 2.066.362
Bericht der OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energieeinsatz GmbH & Co. KG nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG
Veröffentlichungen nach REMIT
Die OVE Objekt-Versorgung mit rationellem Energieeinsatz GmbH & Co. KG veröffentlicht an dieser Stelle wichtige Informationen gemäß der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandels (REMIT) vom 25. Oktober 2011.
RSS-Feed: Veröffentlichung gemäß Artikel 4 Abs. 1 REMIT:
Reverse-Charge-Verfahren für Stromlieferungen an OVE
An Standorten, an denen die OVE dezentral in BHKW Strom produziert und gleichzeitig Zusatz- und Reservestrom bezieht, gilt für Lieferungen an die OVE das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13 Abs. 2 Nr. 5 b und Abs. 5 UStG. Die entsprechende Bescheinigung des Betriebsstättenfinanzamtes kann hier heruntergeladen werden.
Versorger-Erlaubnisschein zur Letztverbraucher-Strombelieferung
Wer als Versorger mit Sitz im Steuergebiet Strom leisten oder als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch entnehmen oder als Letztverbraucher Strom aus einem Gebiet außerhalb des Steuergebiets beziehen will, bedarf grundsätzlich der Erlaubnis gemäß § 4 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG. OVE ist als Stromlieferant mit „kleinem Versorgerstatus“ gem. § 1a Abs. 6 StromStV eingestuft. Für die Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom aus dezentralen Erzeugungsanlagen in Kundenanlagen nach § 3 Nr. 24a/b EnWG heißt es demnach, dass der Lieferant als Versorger gilt. Es bedarf keiner weiteren Erlaubnis. Für den Bezug von Zusatz- und Reservestrom gilt die OVE ihrerseits als Letztverbraucher.
Informationen zur Marktkommunikation
Das Datenblatt zur Marktkommunikation OVE kann hier heruntergeladen werden: